Zweifamilienhaus, sehr gepflegt, Vollkeller, großes Grundstück, vier Garagen, Stellplätze
Objektdetails
Energiewerte
Dieses einseitig angebaute Zweifamilienhaus aus Familienbesitz steht nunmehr zum Verkauf.
Die Immobilie ist stets instandgehalten worden. Im Erdgeschoss sowie im Obergeschoss befinden sich zwei fast identisch große Wohnungen mit jeweils 60,00 m² Wohnfläche. Zur oberen Wohnung gehören
weitere Räume mit ca. 55 m² Wohnfläche.
Die Erdgeschoßwohnung bietet den Zugang zum großen Garten; diese Wohnung
wird zur Zeit noch von einer alten Dame bewohnt.
In der oberen Wohnung bietet ein großzügiger Balkon mit einer neuwertigen Markise zusätzlichen Wohnkomfort. Diese Wohnung wird bei Verkauf freigezogen.
Beide Wohnungen sind über ein gemeinsames Treppenhaus zu erreichen; der Dachboden ist über eine Zugtreppe als Stauraum nutzbar. Hier noch einige Highlights:
Der Kellersockel des Hauses besteht aus Bruchstein, die Hausfassade ist attraktiv verklinkert.
Klinker und Fenster stammen aus 1991, die Sanitäreinrichtungen aus 1990.
Drei eigene Garagen, sowie zusätzliche Stellplätze. Großer Garten mit Gartengerätehaus.
Eine Besichtigung dieser interessanten Immobilie sagt Ihnen mehr.
Erdgeschoss: Wohnen, Schlafen, Kind, Wohnküche, Diele, Duschbad, Flur
Obergeschoss: Wohnen, Essen, Kind 1, Wohnküche, Diele, Wannenbad, Balkon
Dachgeschoss: Schlafen, Kind 2, Gast, Duschbad, Flur
Keller: Heizung, Öllager 8000 l, Waschen, -3- Keller, Partyraum, WC
Gute Wohnadresse in Hagen-Vorhalle. Gewachsene, solide Nachbarbebauung.
Hengsteysee und Harkortsee sind in der Nähe, Autobahn A 1 in wenigen Minuten, Bushaltestelle
Die Provision in Höhe von 4,76% inklusive Mehrwertsteuer ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) fällig und vom Käufer spätestens fünf Werktage nach Rechnungslegung durch die Firma meier-immobilien zu zahlen. Der Provisionsanspruch kommt zustande, wenn durch Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der Firma meier-immobilien ein Kauf-, Miet- oder Pachtverhältnis zustande kommt. Die Maklertätigkeit wird in einem Maklerverkaufsauftrag schriftlich festgehalten.
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Falls dem Interessenten ein Objekt bereits bekannt ist (Vorkenntnis) oder er während der Laufzeit des Maklervertrages von Dritten Kenntnis erlangt, ist er verpflichtet, dies unverzüglich schriftlich der Firma meier-immobilien mitzuteilen. Andernfalls gilt der Nachweis als durch die Firma meier-immobilien erbracht.
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